Brandmeldeanlagen

Im Notfall zählt jede Sekunde

Bedienfeld einer Brandmeldeanlage der GSN

Brandmeldeanlagen sind im gewerblichen und im öffentlichen Bereich häufig baurechtlich gefordert oder werden durch den Versicherer als Auflage zur Verminderung des Risikos verlangt. Auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Arbeitsstättenverordnung) macht gegebenenfalls ein Brandmeldesystem erforderlich. Wir unterstützen Sie mit unserer Technik dabei, Ihre Mitarbeitern, Kunden und Besuchern die Evakuierung im Falle eines Brandes kurzzeitig zu ermöglichen. Die zum Brandschutz Ihres Gebäudes notwendige Brandmeldeanlage, muss den baulichen und organisatorischen Anforderungen entsprechen.

Für uns ist es selbstverständlich, dass wir den technischen Brandschutz individuell auf Ihre Betriebs- und Arbeitsabläufe abstimmen.

Die GSN Gebäudesicherheit Nord GmbH aus Oldenburg ist nach DIN 14675 zugelassener Planer und Errichter für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen. Wir bieten Ihnen Planung, Projektierung und Errichtung, sowie Wartung und Service in der ganzen Bandbreite des Brandschutzes und der verschiedenen Brandschutzsysteme:

Wir realisieren:

  • Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

  • Hausalarmanlagen

  • Funk-Brandmeldeanlagen

  • Rauchwarnmelder nach DIN 14676

  • Rauchansaugsysteme, RAS – Systeme nach DIN 14675

  • Sauerstoffreduzierungsanlagen

Brandmeldeanlagen planen und instand setzen

Schon bei der Planung eines Neubaus können, durch frühzeitige Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieurbüros oder dem Bauherren, bauliche Möglichkeiten genutzt und durch technische Unterstützung der Brandmeldeanlage, bauliche Anforderungen vereinfacht werden. Bei Umbauten und Modernisierungen können schwer umzusetzende bauliche Anforderungen durch technische Lösungen kompensiert werden. Somit werden die effiziente Nutzung des Gebäudes verbessert und hohe Folgekosten gespart.

Auch bei Hausalarmanlagen empfehlen wir eine Aufschaltung auf eine Sicherheitsleitzentrale. Wir sind für Support oder bei Störungen, auf Wunsch 24 Stunden für Sie da.

Notwendigkeit einer Feuerwehraufschaltung

Ob eine Aufschaltung der Brandmeldeanlage zur Feuerwehr notwendig ist, legt die jeweilige Bauverordnung für Sonderbauten fest. Für Sonderbauten gelten Sonderbauverordnungen, die die bauliche Ausführung von Brandmeldeanlagen regeln sollen. Zu diesen Sonderbauten zählen zum Beispiel Einkaufszentren, Schulen, Hochschulen, Universitäten, Altenheime, Pflegeheime, Kliniken, Krankenhäuser, Flughäfen, Parkhäuser, Forschungseinrichtungen, Industriebetriebe, Pensionen und Hotels, Justizvollzugsanstalten und Forschungseinrichtungen wie z.B. Labore.

Im Alarmfall wird die zuständige Feuerwehrleitstelle unmittelbar und automatisch informiert. Deshalb ist es wichtig sicherzustellen, dass Falschalarme vermieden werden.

In Deutschland werden die detaillierten TAB (technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen) bundesweit von den zuständigen Landkreisen, oft auch unter der Leitung der örtlichen Feuerwehren, besonders für Fachplaner, Architekten und die Allgemeinheit, veröffentlicht.

Kontaktieren Sie uns gerne zum Thema Brandmeldeanlagen:

BHE zertifizierter Fachbetrieb:

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Daniel Kramer
Systemvertrieb


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